Die Agentur der Einnahmen stellt in den Ämtern von Bozen, Brixen, Bruneck und Meran 30 Funktionäre ein, die im Besitz des Laureats und des Zweisprachigkeits-nachweises C1 sind.
Die Wettbewerbsausschreibung und der Antrag für die Teilnahme am Wettbewerb sind auf folgender Webseite der Landesdirektion Bozen zu finden:
WEITER ZUR WETTBEWERBSAUSSCHREIBUNG
ANTRAG AUF TEILNAHME
Einreichefrist der Teilnahmegesuche ist 29. November 2024.
Die Bewerbungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren müssen bis spätestens um 18:00 Uhr am 29.11.2024 telematisch abgefasst und an die PEC-Adresse mailto:dp.bolzano.gtpec@pce.agenziaentrate.it übermittelt werden. Der Betreff der PEC soll wie folgt lauten: „WETTBEWERB 30 HOEHERE BEAMTEN – NACHNAME VORNAME“.
Für die Teilnahme ist es notwendig, den Nachweis über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache (für ladinische Bewerber auch der ladinischen Sprache), bezogen auf den Universitätsabschluss bzw. Sprachniveau C1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (ehem. A-Stufe) und gemäß Art. 4 des DPR Nr. 752 vom 26. Juli 1976 i.g.F. ausgestellt, zu besitzen. Weitere Informationen unter: https://zweisprachigkeitspruefungen.provinz.bz.it/de/home
Bis spätestens um 18:00 Uhr am 29.11.2024 müssen die Bewerber/innen die Bescheinigung über die Zugehörigkeit bzw. Zuordnung zu einer der drei Sprachgruppen, der Landesdirektion Bozen zukommen lassen (Punkt 3.8 der Ausschreibung).
Die Anträge derjenigen, die in ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie bis zum 29.11.2024 einen Termin für die Ausstellung der Bescheinigung über die Zugehörigkeit/Zuordnung bei dem Amt für Sprachgruppenzugehörigkeit des Landesgerichts Bozen beantragt haben, gelten in jedem Fall als gültig eingereicht. Die Bescheinigungen müssen die Bewerber/innen in einem geschlossenen Umschlag mit der Schrift „WETTBEWERB 30 HÖHERE BEAMTE – NACHNAME VORNAME“ persönlich abgeben oder mittels Einschreiben mit Empfangsbestätigung bis spätestens zum 29.11.2024 – 18:00 Uhr bzw. jedenfalls bis zum Datum der schriftlichen Prüfung zuschicken. Weitere Informationen unter: http://www.tribunale.bolzano.it/it/Content/Index/13744