Beschluss 158 - 1.4.1 PNRR_M1_C1_-_Erklärung über das Nichtvorhandensein von Hindernisgründen für die Ausführung des Amtes als EVV

Der Gemeindeausschuss Lüsen nimmt das Finanzierungsdekret für die PNRR‑Maßnahme 1.4.1 an, ernennt den Gemeindesekretär zum Verantwortlichen des Verfahrens (RUP) und erklärt den Beschluss für sofort vollstreckbar. Es entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.

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Veröffentlichungsdatum

23.05.2023

Beschreibung

Der Gemeindeausschuss der Gemeinde Lüsen nimmt das Finanzierungsdekret des „Dipartimento per la trasformazione digitale“ betreffend die PNRR‑Maßnahme M1 C1 – Investition 1.4.1 „Erfahrung der Bürgerinnen und Bürger in den öffentlichen Diensten – Gemeinden (September 2022)“ zur Kenntnis. Aus dem Dekret geht hervor, dass der Gemeinde Lüsen ein Beitrag in Höhe von 67.167,00 Euro zugewiesen wird.

Da die Gemeinde ein entsprechendes Finanzierungsansuchen gestellt hat, wird festgestellt, dass für die Durchführung der Maßnahme gemäß Art. 31 GvD Nr. 50/2016 ein Verantwortlicher des einzigen Verfahrens (RUP/EVV) zu ernennen ist. Zu diesem Zweck wird der Gemeindesekretär Josef Fischnaller zum RUP bestellt. Die Bürgermeisterin wird zur Unterzeichnung des Ernennungsaktes ermächtigt.

Der Beschluss verursacht keine Ausgabenverpflichtung für die Gemeinde. Zudem wird die Maßnahme gemäß Art. 183 Abs. 4 des geltenden Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino‑Südtirol als sofort vollstreckbar erklärt. Es werden die üblichen Rechtsmittelbelehrungen hinsichtlich Einspruch und Rekursfristen angeführt.

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23.05.2023

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Zuletzt aktualisiert: 08.02.2026, 08:37 Uhr