Die unterzeichnende Gemeindesekretärin Evi Oberhuber legt eine Ersatzerklärung gemäß Art. 46 und 47 DPR 445/2000 ab, in der sie bestätigt, dass keine der in Art. 42 Abs. 2 GvD 50/2016, Art. 30 LG 17/1993, Art. 51 ZPO sowie Art. 6 und 7 DPR 62/2013 vorgesehenen Fälle von Interessenkonflikten, Unvereinbarkeiten oder Befangenheitsgründen vorliegen.
Sie erklärt, dass gegen sie keine – auch nicht rechtskräftigen – Verurteilungen gemäß Art. 35‑bis GvD 165/2001 bestehen und verpflichtet sich, jede mögliche oder spätere Konfliktsituation unverzüglich mitzuteilen.
Zudem akzeptiert sie die Bestimmungen des Verhaltenskodex der Verwaltung sowie die Vorgaben des Dreijahresplans zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz bzw. des PIAO. Abschließend erteilt sie die Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß EU‑Verordnung 2016/679.