Ernennung des Jugendbeirates 2025-2030 (Ratsbeschluss Nr. 48 vom 28.10.2025)

Ratsbeschluss zur Ernennung des Jugendbeirates für die Periode 2025-2030.

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Veröffentlichungsdatum

28.10.2025

Beschreibung

Ratsbeschluss zur Ernennung des Jugendbeirates für die Periode 2025-2030.


Gemäß Art. 34 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Lüsen setzt der Gemeinderat für die Dauer seiner Amtsperiode einen Jugendbeirat aus 5 Mitgliedern ein. Der Jugendbeirat muss wenigstens zur Hälfte aus schulpflichtigen Personen bzw. aus Jugendlichen unter 18 Jahren zusammengesetzt sein. Den Vorsitz hat der Bürgermeister oder der für den Bereich zuständige Gemeindereferent bzw. Gemeinderat inne; Damit sollen die Anliegen der Kinder und Jugendlichen unterstützt und die aktive Beteiligung der Jugendlichen gefördert werden;


Der Jugendbeirat hat beratende Funktion und unterbreitet der Gemeindeverwaltung Vorschläge und Anregungen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu verbessern;


Den Vorsitz hat der für diesen Bereich zuständige Gemeinderat bzw. Gemeindereferent;

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28.10.2025

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Zuletzt aktualisiert: 30.11.2025, 21:08 Uhr

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