Die Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Erstellung und Verwaltung des Verzeichnisses der Laienrichter
Die Kommission ist dafür verantwortlich, ein Verzeichnis der Bürger zu erstellen, die die Voraussetzungen erfüllen, um als Laienrichter tätig zu sein. Diese Listen müssen regelmäßig gepflegt und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind.
2. Prüfung der Eignung der Kandidaten
Bevor jemand in das Verzeichnis aufgenommen wird, überprüft die Kommission, ob die Person die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dazu gehören:
- Italienische Staatsbürgerschaft,
- Alter zwischen 30 und 65 Jahren,
- Besitz der politischen und zivilen Rechte,
- Mittelschulabschluss für Laienrichter der Corte d'Assise und Hochschulabschluss für die Corte d'Assise d'Appello,
- Keine strafrechtlichen Vorstrafen oder laufende Ermittlungen.
3. Veröffentlichung von Ausschreibungen
In regelmäßigen Abständen veröffentlicht die Kommission öffentliche Aufrufe, in denen Bürger aufgefordert werden, sich als Laienrichter zu bewerben. Interessierte Bürger können sich unter bestimmten Bedingungen für die Aufnahme in das Verzeichnis bewerben.
4. Auswahl der Laienrichter
Die Kommission wählt die geeigneten Kandidaten aus, die sich als Laienrichter bewerben, und führt sie in das offizielle Verzeichnis ein. Die Auswahl erfolgt unter Berücksichtigung der Eignungskriterien sowie einer ausgewogenen Verteilung nach Geschlecht, Beruf und sozialer Herkunft.
5. Bereitstellung der Listen für Gerichte
Die Kommission stellt sicher, dass die Listen der Laienrichter den zuständigen Gerichten (Corte d'Assise und Corte d'Assise d'Appello) zur Verfügung stehen, damit diese bei Bedarf aus dem Verzeichnis die Laienrichter für anstehende Verfahren auswählen können.
6. Verwaltung und Aktualisierung
Die Kommission aktualisiert regelmäßig das Verzeichnis der Laienrichter, indem sie Bürger, die das Höchstalter überschritten haben, sich disqualifiziert haben oder nicht mehr verfügbar sind, aus der Liste entfernt. Ebenso werden neue Kandidaten hinzugefügt.
7. Gewährleistung von Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Die Kommission stellt sicher, dass die ausgewählten Laienrichter unabhängig und unparteiisch sind. Dies bedeutet, dass sie keine engen Beziehungen zu den Angeklagten, den Richtern oder anderen Prozessbeteiligten haben dürfen.
8. Verantwortung für die Transparenz
Die Kommission sorgt für Transparenz bei der Auswahl und Ernennung der Laienrichter. Sie überprüft Beschwerden oder Unregelmäßigkeiten und stellt sicher, dass die Laienrichter im Sinne der Gerechtigkeit und der gesetzlichen Vorgaben handeln.
Laienrichter in Italien
In Italien übernehmen Laienrichter bei Schwurgerichtsverfahren eine bedeutende Rolle, da sie als Vertreter der Bevölkerung in die Urteilsfindung einbezogen werden. Ihre Anwesenheit im Gericht gewährleistet, dass Urteile nicht nur von Berufsrichtern, sondern auch von Bürgern, die die Perspektive der Allgemeinheit einbringen, gefällt werden.
Die Kommission zur Aufstellung der Laienrichter gewährleistet, dass qualifizierte und geeignete Bürger zur Verfügung stehen, um diese wichtige Rolle in den Schwurgerichten zu übernehmen.