Zeitweiliges Durchgangsverbot auf dem Josef Gargitter Weg (AN Nr.1/2025)

Anordnung der Bürgermeisterin Nr. 1/2025: Aus Sicherheitsgründen ist es zweckmäßig und notwendig, ab...

Veröffentlichungsdatum:

10.01.2025

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Anordnung der Bürgermeisterin Nr. 1/2025:


Aus Sicherheitsgründen ist es zweckmäßig und notwendig, ab sofort (10.01.2025) ein zeitweiliges Durchgangsverbot auf dem Gargitterweg, ab der Kreuzung Lüsner Staße bis zum Haus Unterrungger Strasse Nr. 6 (Tauber Richard), anzuordnen.


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Zuletzt aktualisiert: 13.01.2025, 20:59 Uhr

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