Parkverbot bei Prozessionen und Beerdigungen - Anordnung 5/2026

Parkverbot von 1 Stunde vor bis 1 Stunde nach Prozessionen und Eisegnung bei Beerdigungen

Veröffentlichungsdatum:

26.06.2026

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Beschreibung

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie zur Gewährleistung eines geordneten und sicheren Ablaufs verordnet die Bürgermeisterin, auf der Dorfgasse im Bereich Dorfbrunnen bis Bildstock (inklusive Invalidenparkplatz vor dem Geschäft Gasser) ein zeitweiliges Parkverbot von 1 Stunde vor bis 1 Stunde nach Prozessionen und der Einsegnung bei Beerdigungen auf der Dorfgasse .

Anordnung der Bürgermeisterin Nr. 5/2026

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2026, 12:47 Uhr

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