Wahlen 2020 - Mitteilung für COVID-19 Betroffene

Alle Wähler, die positiv auf COVID-19 getestet sind, sowie jene, die unter häuslicher Quarantäne stehen...

Veröffentlichungsdatum:

09.09.2020

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Alle Wähler, die positiv auf COVID-19 getestet sind, sowie jene, die unter häuslicher Quarantäne stehen und bei den Wahlen am 20. und 21. September von ihren Stimmrecht Gebrauch machen wollen, müssen dies bis 15. September schriftlich im Gemeindeamt melden. Diese Art der Stimmabgabe ist in Lüsen jedoch nur für das Referendum nicht für die Gemeindewahlen möglich, da Lüsen der Covid-Wahlsektion von Brixen zugeteilt ist. Dem Ansuchen ist auch eine entsprechende ärztliche Bestätigung über die Isolation beilzulegen, die nicht vor dem 06.09.2020 ausgestellt wurde. 

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Zuletzt aktualisiert: 22.09.2020, 11:05 Uhr

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