Abwassergebühren

Die Menge für die Berechnung der Abwassergebühren wird der Menge des bezogenen, entnommenen oder gespeicherten Wassers gleichgestellt.

Die Abwassergebühr wird jährlich berechnet und zwar laut Stand des Wasserzählers.

 

Beschreibung
AbwassergebührJahr 2022  
Jahr 2023        
Wasserverbrauch Nutzung Haushalte, einschl. Landwirtschaft1,03 €/m³1,12 €/m³
Wasserverbrauch Nutzung Gemischt ≤ 120 m³/Jahr
1,03 €/m³
1,12 €/m³
Wasserverbrauch Nutzung Gemischt > 120 m³/Jahr
1,03 €/m³
1,46 €/m³
Wasserverbrauch Nutzung Nicht-Haushalte ≤ 200 m³/Jahr
1,03 €/m³
1,12 €/m³
Wasserverbrauch Nutzung Nicht-Haushalte > 200 m³/Jahr1,03 €/m³1,46 €/m³
Wasserverbrauch Nutzung Nicht-Haushalte > 200 (ab Schranke >7000 m³/Jahr)
1,03 €/m³
1,68 €/m³

 


Die Angaben verstehen sich excl. 10% MwSt.

Für die gezählte Menge Trinkwasser für die Viehtränke wird kein Abwasser berechnet (inklusive Milchkammer). Voraussetzung ist ein auf eigene Kosten installierter Subzähler im Stall.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Durchlaufkühler für die Milchkühlung in der Landwirtschaft einen nicht unerheblichen Trinkwasserverbrauch haben, trotzdem für diesen Bedarf kein Abwasser berechnet wird. Wir empfehlen daher die Umrüstung auf nachhaltige Umlaufkühler.

Für weiterverarbeitende Handwerks- und Industriebetriebe für Lebensmittelerzeugung werden für den Verbrauch über 1.500 m³ Abwasser pro Jahr 30% Reduzierung berechnet.

Abwässer aus Handwerks- und Industriebetrieben (Nicht-Haushalten), welche über 1.500 m³ pro Jahr überschreiten, werden als "Industrielle Abwässer" mit gesonderter Behandlung eingestuft.

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