Beitrag für die Schulausspeisung

Alle interessierten Schüler sind zum Schulausspeisungsdienst zugelassen.

Für alle Schüler, die den Schulausspeisungsdienst besuchen, wurde der monatliche Beitrag folgendermaßen festgesetzt:

  • 28,00 Euro pro Monat für das erste Kind
  • 24,00 Euro für jedes weitere Kind derselben Familie

Davon ausgenommen werden besonders Bedürftige, die vom Gemeindeausschuss erhoben werden.

Für das Personal (Lehrer, Kindergärtnerinnen) wurde der Betrag von 60,00 Euro pro Monat festgesetzt.

Für das Gemeindepersonal (Köchinnen) wurde der Betrag von 35,00 Euro pro Monat festgesetzt.

Die Monate September und Juni werden für die Anrechnung des Beitrages auf eine Monatsgebühr zusammengelegt.

Im Falle von nachgewiesener Krankheit und dem folgenden Fernbleiben von mindestens zwei Wochen von der Schulausspeisung wird die Monatsgebühr nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses dementsprechend reduziert bzw. erlassen.

Der Beitrag wird in zwei nachträglichen Raten eingehoben.

Die Zeitperioden für die Beitragsentrichtung wurde wie folgt festgesetzt:

  • Schulanfang - 31.12.
  • 01.01. - Schulende

Zuständiges Amt: Buchhaltung

 

Zuständig

DEU