Lebensmittelgutscheine

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Mit Verordnung Nr. 658 vom 29. März 2020 wurden der Gemeinde Lüsen Euro 8.344,66 für solidarische Nahrungsmittelsofortmaßnahmen zugunsten der Bedürftigen der Covid-19 Krise zugewiesen.

Ab 10. APRIL 2020 können alle Bürger/Innen der Gemeinde Lüsen, welche sich in einer effektiven und vorübergehenden finanziellen Notlage aufgrund des Gesundheitsnotstandes Covid-19 befinden, einen Antrag für LEBENSMITTELGUTSCHEINE stellen.

Um in den Genuss der Unterstützung zu gelangen, müssen die interessierten Personen in einem Ansuchen erklären, sich in einer ernsten finanziellen Situation zu befinden und die Gründe hierfür angeben. Rein indikativ gelten folgende Richtwerte für die Beurteilung einer finanziellen Notsituation, aber natürlich kann diese auch bei höherem Einkommen bzw. einer dokumentierten Unmöglichkeit der Liquidierung von finanziellen Ressourcen vorliegen. Diesbezüglich ersuchen wir Sie, in der Ersatzerklärung die genauen Gründe anzugeben:

Richtwerte für das Nettoeinkommen der gesamten Familie:

- 500,00 € bei Familien mit einer Person

- 650,00 € bei Familien mit zwei Personen

- 840,00 € bei Familien mit drei Personen

- 1.000,00 € bei Familien mit vier oder mehr Personen

und die finanziellen Ressourcen (Bank-/Postkonto und sonstige Ersparnisse) der gesamten Familie zum heutigen Datum nicht den Betrag von Euro 5.000,00 übersteigen.

Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass die Familie keine anderen öffentlichen Zuweisungen für den Ankauf von Lebensmitteln erhält.

Die ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung (siehe Anlage) mit Kopie des Ausweises kann:

-per E-Mail an info@gemeinde.luesen.bz.it geschickt werden;

-in den Briefkasten vor dem Gemeindehaus eingeworfen werden;

-in der Gemeinde NACH VORHERIGER TERMINVEREINBARUNG abgegeben werden. Telefonnummer +39 0472 413723, Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Für jene Bürger/Innen, welche nicht im Besitz eines Computers sind oder nicht die Möglichkeit haben, sich in das Gemeindehaus zu begeben, wird ein beauftragter Beamter, nach vorheriger Terminvereinbarung, vorbeikommen, um das Ansuchen abzuholen und/oder die Lebensmittelgutscheine auszugeben.

Die Lebensmittelgutscheine können ausschließlich in folgenden Geschäften eingelöst werden:

• Bäckerei Gasser in Lüsen 

Datei herunterladen: PDFÖffentliche Kundmachung

Datei herunterladen: PDFSelbsterklärung

09.04.2020

DEU