Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP)

 Verordnung  

Für die Besetzung von Gründen, Flächen, Untergründen und der darüberliegenden Räume öffentlichen Besitzes der Gemeinde muss der Bürger eine Gebühr bezahlen.

Ansuchen

Jeder, der einen öffentlichen Grund zu besetzen gedenkt, muss bei der Gemeinde ein eigenes Ansuchen auf Stempelpapier einreichen. Dieses Ansuchen muss folgendes beinhalten:

  • Personaldaten, Wohnort und Steuernummer des Antragstellers
  • die genaue Lage des zu besetzenden öffentlichen Grundes und dessen Fläche in Quadratmetern
  • die Art der Besetzung, deren Dauer, die Begründung, die Beschreibung der allenfalls durchzuführenden Bauarbeiten und die Art ihrer Nutzung
  • die Erklärung, die Bestimmungen dieser Verordnung zu kennen und die Verpflichtung, sie zu beachten

Dem Ansuchen sind die allenfalls notwendigen technischen Unterlagen vorzulegen. 
 
Die Konzessionen und die Ermächtigungen zur Besetzung öffentlichen Grundes können, bei Ablauf ihrer Gültigkeit, verlängert beziehungsweise erneuert werden. Ergibt sich die Notwendigkeit, die Besetzung über die bewilligte Frist hinaus fortzusetzen, muss der Inhaber der Konzession beziehungsweise der Ermächtigung, wenigstens 5 Tage vor Ablauf ihrer Gültigkeit, einen Antrag auf Verlängerung einbringen, unter Angabe der nachgesuchten Verlängerungszeit.

Kategorien

Die Gebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes wird in abgestufter Form je nach Wichtigkeit der besetzten Flächen angewandt. Zu diesem Zweck werden die Straßen und die öffentlichen Flächen und Gründe in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Kat. I Ortskern
  • Kat. II Außengebiete

Tarife

Die Gebühr für Dauerbesetzungen wird auf die besetzte Fläche berechnet und nach den folgenden Tarifen angewandt:

  • Kategorie I:  18,00 Euro/m2
  • Kategorie II: 6,00 Euro/m2

Für Besetzungen unterirdischen Grundes und oberirdischen Raumes wird der um 30 Prozent ermäßigte Tarif angewandt.

Die Gebühr für die zeitweilige Besetzung wird nach Stundenanzahl der Besetzung und aufgrund folgender Tagessätze angewandt:

  • Kategorie I:  0,40 Euro/m2
  • Kategorie II: 0,12 Euro/m2

Für Besetzungen von unterirdischen Flächen und von oberirdischen Räumen wird die Gebühr um 30 Prozent ermäßigt.

Die Gebühr für Besetzungen unterirdischer Flächen und oberirdischen Raumes von Straßen wird pauschal berechnet aufgrund der besetzten Strecke der Gemeindestraßen und der Privatwege mit öffentlichem Durchgangsrecht. Die Pauschalgebühr wird für jeden laufenden Kilometer oder Bruchteil desselben berechnet:

  • Kategorie I  = 130,00 Euro/km 
  •  Kategorie II = 40,00 Euro/km

Beträgt der Gesamtbetrag der Gebühr für zeitweilige oder Dauerbesetzung weniger als 10,00 Euro, so ist die Gebühr nicht geschuldet.

Zuständig

weitere Informationen zur TOSAP

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