Fernwärme

 


Tarif
Jahr 2022
 Jahr 2023


 0,12327 €/kWh
0,12827 €/kWh

abzüglich Steuerguthaben gemäß Gesetz Nr. 388/2000 von 0,02195 €/kWh.

Grundgebühr:

Seit 01.01.2023 wird die Grundgebühr wie folgt berechnet:

  • 100,00 € je Übergabestation
  • 3,00      €/kW Anschlussleistung
  • 30,00   € für einen Subzähler (von Fernheizverwaltung installiert, nicht für eigene)

Beträge verstehen sich ohne 10% MwSt. für Privatverbraucher und 22% für Firmen.

Von Jänner 2023 bis September 2023 wurde im Zuge des Energiebonus die MwSt. auf 5% für alle Abnehmer, auch auf Grundgebühren, gesenkt.

Die Grundgebühr wird in der 2. Teilrechnung des Jahres (Anfang Oktober) in Rechnung gestellt.

Neuanschlussgebühren:

Für einen neuen Anschluss werden die effektiven Kosten abzüglich von Landes- oder Staatsbeiträgen verrechnet.

Kostenvoranschläge auf Anfrage.

 

DEU