Begutachtung der Projekte

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Artikel 32bis der Gemeindebauordnung:

Alle Bauanträge im Landwirtschaftsgebiet und im Alpinen Grünland müssen vom Ensembleschutzbeauftragten begutachtet werden. Bauherren, die in einer dieser Zonen einen Bauantrag stellen möchten, müssen sich bereits mit Projektbeginn an den Ensembleschutzbeauftragten wenden und mit ihm zusammen die wichtigsten Entwurfsschritte besprechen und  erörtern. Der Ensembleschutzbeauftragte steht kostenfrei als Berater zu Verfügung.

Daher wenden Sie sich bei Projektbeginn beim Bauamt um die Vorgehensweise zu besprechen und um einen Termin mit dem Ensembleschutzbeauftragten zu vereinbaren, bei welchem der Bauherr und der Projektant anwesend sein müssen.

 

23.03.2015

DEU