Gemeindeimmobiliensteuer IMU - schwere Behinderung

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Gemeindeimmobiliensteuer IMU - schwere Behinderung

Wenn eine Wohnung vom Steuerpflichtigen oder seinen Familienmitgliedern mit schweren Behinderungen bewohnt wird, ist ein höherer Freibetrag von 330,00 € vorgesehen. Um in den Genuss des höheren Freibetrages zu kommen, ist die entsprechende Einstufung der Ärztekommission im Gemeindeamt abzugeben.

Auf der Einstufung muss folgendes Gesetz zitiert sein: Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104 vom 05.02.1992.

 

22.11.2012

DEU