Gemeindeimmobiliensteuer IMU

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Gemeindeimmobiliensteuer IMU - schwere Behinderung

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die 1. Rate (acconto) der Gemeindesteuer IMU innerhalb 17.06.2013 einzuzahlen ist.

Für die Hauptwohnungen und die landwirtschaftlichen Gebäude ist die IMU-Akkontorate vorerst ausgesetzt. Jene Steuerträger, die ausschließlich nur eine Hauptwohnung und landwirtschaftliche Gebäude besitzen, erhalten keine Mitteilung.

Für sämtliche anderen Liegenschaften (z.B. Zweitwohnung, eine 2. Garage, Magazin, Lagerhalle, Werkstätte, Hotel, Büro, Geschäft, Baugründe, usw.) schickt die Gemeinde den Bürgern eine Mitteilung zu, mit welcher über die besteuerten Immobilien und über die berechnete Steuer informiert wird. Gleichzeitig wird ein ausgefüllter Zahlschein (F24) ausschließlich für die 1. Rate beigelegt, welcher über die Bank oder Post innerhalb 17.06.2013 bezahlt wird.

Da die Steuerzahler selbst für die Richtigkeit der eingezahlten Beträge haften, sind alle aufgerufen, die Daten in der Vorausberechnung genauestens zu überprüfen. Falls die Daten nicht korrekt sein sollten, ist die Gemeindesteuer IMU aufgrund der effektiven Situation neu zu berechnen und einzuzahlen.

Für weitere Informationen bzw. Unklarheiten in Bezug auf die IMU können sich die Bürger an das Steueramt der Gemeinde wenden.

 

03.06.2013

DEU