Öffentliche Bekanntmachung: Landesgesundheitsplan 2016-2020

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Mit Beschluss der Landesregierung vom 21. Juni 2016, Nr. 689, ist der Planentwurf des Landesgesundheitsplans 2016 - 2020 genehmigt worden.

Der Planentwurf liegt ab Dienstag, 5. Juli 2016 für 30 Tage bei der Direktion der Abteilung Gesundheit, den Gemeinden Südtirols und dem Rat der Gemeinden aus. Zudem steht er im Internet unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/service/publikationen.asp. In dieser Zeit können alle darin Einsicht nehmen.

Gemäß den Bestimmungen laut Absatz 5, Artikel 30 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 haben einzelne Personen sowie interessierte Körperschaften und Vereinigungen bis einschließlich 3. August 2016 die Möglichkeit, Bemerkungen und Vorschläge zur Verbesserung des Plans einzubringen. Diese Bemerkungen und Vorschläge können bei folgenden Einrichtungen eingebracht werden:

  • bei der Landesabteilung Gesundheit mittels Zusendung einer Email an welfare@provinz.bz.it;

  • in allen Gemeinden Südtirols;

  • beim Rat der Gemeinden.

Landesgesundheitsplan (947 KB) - .PDF

05.07.2016

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